Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2.  Buchung

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast per e-mail übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden (auf unserer Homepage), akzeptiert.

3.   Aufenthalt

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster und die Haustür geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind. Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe des Übernachtungspreises pro Person zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Während des Aufenthaltes gilt die beigefügte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. EinRechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

 4.  Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von  50%  der Gesamtsumme 7 Tage vor Anreise fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu zahlen (oder im Voraus zu überweisen). Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu tätigen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überweisen.

5.  Rücktritt

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

 

Rücktritt bis 

mehr als 45 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

44 – 30 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.

 

Eine Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen.

6.  Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von  50% der Wiederbeschaffungskosten fällig. 

7.  Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

8.  SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.